Onlineshops und die SEPA Lastschrift

Mit dem Jahr 2014 wird das sogenannte SEPA-Verfahren eingeführt. Dabei ändern sich sowohl im Bereich der Geldüberweisung als auch bei der Lastschrift unterschiedliche Dinge. Nicht bloß neue Kontonummern sowie Bankleitzahlen unter dem Namen IBAN und Swift-Code werden eingeführt. Das Verfahren, beispielsweise bei der SEPA Lastschrift, funktioniert ebenfalls etwas anders. Deshalb sollten Onlineshops gut gewappnet sein.

Ganz Europa erhält ein einheitliches Zahlungssystem

Beschlossen wurde das europaweit einheitliche Bezahlsystem SEPA am 31.03.2012. Die Umstellung sollte anfänglich am 1.2.2014 stattfinden, wurde aber um sechs Monate verschoben. Für Online Shops ändern sich hierbei besonders im Zusammenhang mit der SEPA Lastschrift einige Punkte. So muss es unter anderem einen einheitlichen Mandatstext geben, wenn das Verfahren genutzt wird. Zudem wird eine sogenannte Mandatsreferenz gebraucht. Das ist praktisch wie eine Seriennummer für den Lastschrifteinzug. Damit soll jedwedes erteilte Mandat eindeutig identifizierbar werden. Die SEPA Lastschrift erfordert darüber hinaus die Bevollmächtigung durch den Kunden. Diese erfolgt üblicherweise durch die Unterschrift des Kunden. Ein Begleitgesetz sorgt aber dafür, dass speziell Webshops entlastet werden. So sollte die SEPA Lastschrift auch ohne ein Signum des Kunden möglich sein. Der einzige Haken dabei: Die Zahlung gilt anschließend nach Definition des Gesetzestextes nicht als autorisiert. Aber nicht bloß die Verfahrensweise ändert sich. Ebenso die Kontonummern und die Bankleitzahlen verändern sich und sollten entweder durch ein Umwandlungsprogramm oder mit Unterstützung des Kunden aktualisiert werden. So gibt es nun mit der IBAN eine Kontonummer, die sich aus der alten Bankleitzahl, der Kontonummer und ein paar Kennnummern für das Land und weitere Daten zusammensetzt. Darüber hinaus ist für den Zeitraum des Übergangs zusätzlich der BIC, der Bank International Code, für die SEPA Lastschrift nötig. Dieser wird nach vollständiger Umstellung allerdings abgeschafft.
Fristen ändern sich bei der SEPA Lastschrift

Darüber hinaus verändern sich auch einige Fristen bei Vorlage. So sollte der Käufer 14 Tage vor Abbuchung des Geldes vom Konto über den Vorgang informiert werden. Dabei müssen der volle Betrag sowie auch der exakte Abbuchungstag angegeben werden. Damit die Abbuchung fristgemäß durchgeführt wird, ist eine Vorlage der Lastschrift bei der ersten Buchung 5 Tage vor der gewünschten Buchung nötig. Sämtliche Folgelastschriften können 2 Tage vor dem Termin eingereicht werden. Auch beim Verwendungszweck hat sich etwas geändert. Dieser darf höchstens 140 Zeichen lang sein. Damit die SEPA Lastschrift verwendet werden kann, sollte bei der Deutschen Bundesbank eine Gläubigeridentifikationsnummer beantragt werden. Zusätzlich zu den rein formellen Umbauten gibt es auch noch einige technische Neuerungen. So wird jetzt das XML-Zahlenformat nach ISO 20022 benutzt.

Folgendes muss an der Software des Internet-Shops verändert werden

Damit der Übergang zur SEPA Lastschrift reibungslos funktioniert, sollte in jedem Fall ein Plugin zur Umwandlung von Kontonummern sowie der BLZ in SEPA installiert werden. Empfehlenswert ist es jedoch zu prüfen, ob die Erweiterung verlässlich arbeitet, da Fehler an dieser Stelle verheerende Folgen haben können. Aus diesem Grund lohnt es sich, die entstandenen IBAN’s und BIC’s in einem Verizifierungscheck im World Wide Web auszuprobieren, damit diese auch valide sind. Darüber hinaus müssen Zahlungsformulare sowie Check-Outs auf die neuen Standards aktualisiert werden. Auch die Aktualisierung zu dem persönlichen Zahlungsanbieter kann erforderlich sein. Zusätzlich kann es nötig sein, sollten Liefer- und Rechnungsanschrift unterschiedliche Personen führen, dass ebenfalls vom Bankkonto einer anderen Person abgebucht wird. Dann ist es erforderlich, dass diese ebenfalls kontaktiert werden kann. Zu empfehlen ist es für die SEPA Lastschrift noch zusätzlich eine E-Mail Adresse der Person in der Rechnungsanschrift abzufragen. Weiterhin sollte ERP oder Abwicklungssoftware aktualisiert werden, damit man im Bereich der Vorkasse sowie bei der SEPA Lastschrift auch fehlerfrei abrechnen kann. Es empfiehlt sich für das neue Verfahren eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, damit man das neue Verfahren auch tatsächlich richtig realisieren kann.

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